Ausgebucht

Vortrag 24

Montag, 26. Februar, 19.15 bis 21 Uhr

Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn

 

Referenten:

Sara Galle, Annette Lichtenauer, Gabriela Antener Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

 

Martin Boltshauser, Rechtsanwalt, Leiter Rechtsdienst Procap

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Wie kommunizieren Erwachsenenschutz-Behörden mit Menschen mit Behinderungen?

Eine Beistandschaft wird in einem behördlichen Verfahren durch die KESB errichtet. Die Gestaltung der Kommunikation
ist zentral: Sie kann die Mitwirkung der Betroffenen fördern oder hindern. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderung. Im Vortrag werden die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung» vorgestellt. Das Forschungs-team untersuchte die Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in Erwachsenenschutz-Verfahren von 1970 bis 2021.


Beistandschaft mit 18, worauf ist zu achten?

Wenn Jugendliche die Volljährigkeit mit 18 erreichen, muss immer geprüft werden, ob eine Beistandschaft notwendig ist oder Sinn macht. Sollen die Eltern die Beistandschaft
übernehmen oder ist eine Berufsbeistandschaft besser? Muss Rechenschaft abgelegt werden? Welche Ausgaben
dürfen getätigt werden? Wie lange soll man Beistand bleiben? Diese und andere Fragen werden im Referat praxisorientiert behandelt. Es besteht Gelegenheit, Fragen
zu stellen.


Nach dem Vortrag ist Zeit für Fragen und
Diskussion.

Der Vortrag ist kostenlos.