Am 30. November 2025 stimmt der Kanton Zug darüber ab, ob in Zukunft auch Menschen mit beeinträchtigtem Urteilsvermögen abstimmen und wählen dürfen.
Wir sagen Ja zur Verfassungsänderung und damit Ja zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung.
Was heute gilt
Schweizweit sind rund 16'000 Personen aufgrund ihrer Behinderung vom Wahl- und Abstimmungsrecht ausgeschlossen.
Warum Ja zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung
Wir alle sind beeinflussbar
Nächstes Ziel: Stimmrecht in der ganzen Schweiz
Am 1. Mai war insieme in der SRF-Sendung "Forum” zum Thema “Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?” zu Gast.