JA zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung

JA • 30. November 2025

JA zur Änderung der Zuger Kantonsverfassung

 Am 30. November 2025 stimmt der Kanton Zug darüber ab, ob in Zukunft auch Menschen mit beeinträchtigtem Urteilsvermögen abstimmen und wählen dürfen.

Wir sagen Ja zur Verfassungsänderung und damit Ja zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung.

 

Was heute gilt

  • Heute schliesst die Zuger Kantonsverfassung Personen vom Stimmrecht aus, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.
  • 2022 haben verschiedene Kantonsrätinnen und Kantonsräte eine Motion für eine Änderung dieser diskriminierenden Regel eingereicht. Der Kantonsrat und der Regierungsrat stellten sich hinter den Vorstoss. Sie empfehlen Ja zur Änderung der Kantonsverfassung.

Schweizweit sind rund 16'000 Personen aufgrund ihrer Behinderung vom Wahl- und Abstimmungsrecht ausgeschlossen.

 

Warum Ja zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung

  • Mit einem Ja sendet der Kanton Zug ein starkes Zeichen an die Menschen mit Behinderung. Sie sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die an demokratischen Prozessen teilhaben können.
  • Die Schweiz hat die UNO-Behindertenkonvention 2014 ratifiziert. Damit verpflichtet sie sich, die politischen Rechte aller Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
  • Obwohl im Kanton Zug weniger als 200 Menschen von einem Ausschluss betroffen sind, geht es nicht um Symbolpolitik. Es sind zentrale demokratische Grundrechte betroffen, deren Beschneidung bereits in einem einzelnen Fall problematisch ist.

 

Wir alle sind beeinflussbar

  • Skeptikerinnen und Skeptiker argumentieren, dass sich Menschen mit Behinderung beeinflussen liessen. Doch es gehört zum Wesen einer Demokratie, dass auch manche Stimmende ohne Behinderung ihre Entscheide nicht hinlänglich informiert fällen oder sich beeinflussen lassen.
  • Gerade im Kanton Zug mit einer geringen Zahl an nicht stimmberechtigten Personen kann eine allfällige Verfälschung von Wahlen und Abstimmungen nicht ins Feld geführt werden. Das Recht auf politische Partizipation überwiegt.
  • Auch das Argument, man solle die nationale Regelung abwarten, überzeugt nicht. Die Verfassungsänderung ist ohnehin notwendig, ob jetzt oder später wird sie in demselben Ablauf erfolgen.

Nächstes Ziel: Stimmrecht in der ganzen Schweiz

  • Mit einem Ja zum Stimmrecht für Menschen mit Behinderung reiht sich der Kanton Zug in eine wachsende Bewegung ein. Die Kantone Genf (2020), Appenzell Innerrhoden (2024) oder Glarus (2025) haben entsprechende Reformen bereits umgesetzt.
  • Kantonalen Regelungen gelten aber nicht für nationale Abstimmungen. Schweizweit rund 16'000 Menschen nicht wählen oder abstimmen, die laut Artikel 136 der Bundesverfassung «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind». Das soll sich ebenfalls ändern. Am 5. Mai 2025 entschied der Nationalrat mit 109 zu 68 Stimmen, den diskriminierenden Artikel in der Verfassung zu ändern. Am 15. September 2025 hat auch der Ständerat mit 29 zu 13 zugestimmt. Der Bundesrat hat nun die Aufgabe, die Motion umzusetzen. Dafür ist eine Volksabstimmung nötig. Wann diese Abstimmung erfolgen wird, ist aber noch nicht bekannt.
  • Deshalb in Zug: Ja zur Vorlage «Änderung der Kantonsverfassung und der Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen betreffend kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen».

Medienmitteilung

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251106_Medienmitteilung Arbeitsgruppe Ja
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Am 1. Mai war insieme in der SRF-Sendung "Forum” zum Thema “Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?” zu Gast.